Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten nach § 9 GBBerG –Entschädigungsansprüche geltend machen!
Die öffentlichen und privaten Unternehmen für die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser sowie für die Entsorgung von Abwasser sind vielfach darauf angewiesen für die Verlegung ihrer Leitungen fremde Grundstücke in Anspruch zu nehmen. Die benötigten Leitungsrechte werden in der Regel als beschränkt persönliche Dienstbarkeiten im Grundbuch gesichert.
Rechte für Leitungen, die am 03.10.1990 auf dem Gebiet der DDR genutzt wurden, werden durch § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) begründet. Das Recht besteht, unabhängig davon, ob es im Grundbuch gesichert wurde. Jedoch müssen die Versorgungsunternehmen bis zum 31.12.2010 die betroffenen Grundbücher durch Eintragung der Dienstbarkeit berichtigen lassen.
unser Angebot:
Die BBT unterstützt Sie bei der Ermittlung und Durchsetzung von Entschädigungen bzw. Ausgleichszahlungen durch Versorgungsunternehmen für Leitungsrechte gemäß § 9 GBBerG.
Wir ermitteln die betroffenen Grundstücke, berechnen die Wertminderungen, verhandeln mit den Versorgern marktgerechte Ausgleichszahlungen und werden maximale Ansprüche für Sie durchsetzen.
Somit können Sie zusätzliche Einnahmen generieren, ohne die entsprechend erforderlichen Aufwendungen leisten zu müssen. Aufgrund der Erfolgsvereinbarung tragen Sie keinerlei wirtschaftliches Risiko.
ihr nutzen:
Ziel ist die Erlangung adäquater und marktgerechter Entschädigungszahlungen für Nutzungseinschränkungen bzw. Wertminderungen des mit Leitungsrechten belasteten Grundbesitzes.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
- Prüfung der Grundbücher auf Eintragung von beschränkt persönlichen Grunddienstbarkeiten von Versorgern gemäß § 9 GBBerG
- Abforderung der Entschädigungsangebote bei den betroffenen Versorgern
- Schaffung der Voraussetzungen für die Erlangung der Entschädigungszahlungen
- Prüfung und ggf. Erstellung von Gegenangeboten auf Grundlage gängiger Wertermittlungsansätze
- Verhandlung mit den Versorgern zur Durchsetzung maximaler Ausgleichszahlungen
- Ständiges Reporting hinsichtlich der Verhandlungsstände mit den Versorgern
- Abgabe einer Empfehlung für Kunden