In Fortführung seiner Verbandskonferenz vom Dezember 2009 informierte der BBU seine Mitgliedsunternehmen am 30. März erneut mit einer Informationsveranstaltung über die Problematik der Dienstbarkeiten von Versorgungsunternehmen. Dabei ging es diesmal insbesondere um die Berliner GASAG und ihre Tochtergesellschaften. Die Verbandskonferenz war sehr gut besucht und vermittelte den Mitgliedsunternehmen wichtige Kenntnisse in der Abwicklung der Dienstbarkeitseintragungen.
Nach einer kurzen Darstellung der rechtlichen Grundlagen gingen die Vertreter der GASAG, der Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB) und des von diesen beauftragten Sachverständigenbüros näher auf die Praxis der NBB ein, die das Verfahren zur Eintragung von Dienstbarkeiten für die GASAG durchführt. Wie sich dabei zeigte, wurden die Vorschläge für Verbesserungen in der Abwicklung, die der BBU-Vorstand in einem Gespräch mit dem GASAG-Vorstand gegeben hatte, bereits aufgegriffen. Insbesondere sind im Hinblick auf wichtige Informations- und Transparenzaspekte bereits Verbesserungen erkennbar. So wird die NBB künftig alle von ihr ermittelten Eigentümer, auf deren Grundstücken sie Eintragungen vornimmt, aktiv informieren und kurzfristig ein erstes Angebot für eine Ausgleichszahlung unterbreiten. Dabei soll das Zahlungsangebot erläutert werden.
Abschließend schilderte Sven Rudolph von der BBT GmbH die Erfahrungen, die diese bei der Ermittlung von Ausgleichszahlungen für die Mitgliedsunternehmen des BBU gewonnen hat.