Erfolgreiche BBT-Zwischenbilanz: Bisher über 15 Mio. € Leitungsrechte-Entschädigungen für Wohnungsunternehmen durchgesetzt

 

Die BBT GmbH begleitet seit mehreren Jahren mittlerweile über 60 Wohnungsunternehmen bei der Ermittlung und Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen nach § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG). Dabei handelt es sich um Entschädigungszahlungen der Versorger von Gas, Strom, Wasser, Verkehr und Telekommunikation für die nachträgliche Sicherung ihrer Leitungen durch Dienstbarkeiten in den Grundbüchern der betroffenen Grundstückseigentümer.

 

Mittlerweile konnten mehr als 1.500 Einzelfälle mit Entschädigungssummen von über 15 Mio. € endverhandelt und erfolgreich abgeschlossen werden.

 

Zu den Kunden der BBT GmbH gehören in Berlin beispielsweise die GESOBAU AG und zahlreiche Genossenschaften. In Brandenburg zählen u. a. die Eisenhüttenstädter Wohnungsbaugenossenschaft eG, die WOBRA-Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Brandenburg a. d. H. mbH und die Wohnungsbaugenossenschaft Brandenburg eG, die Gubener Wohnungsgesellschaft mbH, die WBG Eberswalde-Finow, sowie die Wohnungsgesellschaft Erkner zu den Kunden der BBT GmbH.

 

Vor allem in Brandenburg tragen die Versorger immer noch Dienstbarkeiten zu ihren Gunsten in die Grundbücher der betroffenen Wohnungsunternehmen ein. Naturgemäß gehen dabei die Vorstellungen von Versorgern und Wohnungsunternehmen über die Höhe der den Wohnungsunternehmen gesetzlich zustehenden Entschädigungen oftmals weit auseinander. Zur Unterstützung der Wohnungsunternehmen übernimmt die BBT GmbH auf Wunsch die gesamte Abwicklung von der ersten Prüfung und Abforderung von Entschädigungsangeboten über die Verhandlungen mit den Versorgern bis hin zur Überwachung der Auszahlung von Entschädigungszahlungen. Wegen der bisherigen umfangreichen Erfahrung und des speziellen Know-hows der BBT GmbH im Bereich der Immobilienbewertung konnte weit mehr als die Hälfte aller Angebote deutlich zum Vorteil der betroffenen Wohnungsunternehmen nachverhandelt werden. Die BBT GmbH arbeitet dabei zu 100 % erfolgsabhängig, das Honorar wird erst nach Entschädigungszahlung fällig.

 

 

Ansprechpartner:

Sven Rudolph

Prokurist der BBT GmbH

Telefon: 030/26006164

E-Mail: sven.rudolph@bbt-group.de